
Die Grundsatzentscheidung Nr. 2026/2035 des Datenschutzrats (KVKK) in Türkiye wurde am 8. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht. Sie setzt der Kontrolle der geschäftlichen E-Mail und anderer betrieblicher Kommunikationskanäle von Beschäftigten Grenzen: Dass die Werkzeuge dem Unternehmen gehören, gibt allein noch kein unbegrenztes Kontrollrecht; Beschäftigte müssen vorab informiert werden, und die Kontrolle muss zweckgebunden und verhältnismäßig sein.
Die rechtliche Auslegung ist Sache der Anwälte. Wir sehen, dass die Entscheidung auch auf der IT-Seite konkrete Folgen hat:
- Wer hat worauf Zugriff? Die Zugriffsrechte von Admin- und IT-Konten auf Postfächer der Beschäftigten sollten überprüft werden; ein „Jeder sieht alles“-Aufbau ist riskant.
- Zugriffe protokollieren: Wer wann auf ein Postfach zugegriffen hat, sollte in den Protokollen sichtbar sein. Microsoft 365 und Google Workspace können diese Audit-Protokolle führen.
- Aufbewahrungs- und Backup-Fristen schriftlich festlegen: Wie lange werden E-Mails aufbewahrt, wie lange bleiben sie im Backup?
- Das Konto ausscheidender Beschäftigter: Schließung des Kontos, Weiterleitung und Archivierung sollten vorab festgelegt sein.
- Richtlinie und Datenschutzhinweis sollten mit den tatsächlich im System angewandten Einstellungen übereinstimmen.
SMB Teknoloji richtet geschäftliche E-Mail, Zugriffsverwaltung, Protokollierung und Backup-Infrastruktur KVKK-konform ein.